Schulanmeldung für das Schuljahr 2021/22

Die diesjährige Anmeldung der Schulanfänger des Jahres 2021/22 findet in der Zeit vom
Mo., 14.09. – Fr., 18.09.2020, jeweils zwischen 8.15 – 11.30 Uhr statt.


Dabei sind die Geburtsurkunde und der Impfausweis vorzulegen.


Die Anwesenheit Ihres Kindes zur Schulanmeldung ist nicht notwendig.


Schulpflichtig werden alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021 ihr 6. Lebensjahr vollenden. Auch die sog. „Kann-Kinder" können zum Schulbesuch angemeldet werden - das sind Kinder, die noch nicht schulpflichtig aber schulfähig sind, d. h. wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Reife besitzen und in der Zeit vom 01.10. - 31.12.2021 sechs Jahre alt werden.


In den Kindergärten werden Schulanfänger einem Test unterzogen, um sich von den sprachlichen Fähigkeiten Ihres Kindes zu überzeugen (Sprachstandsfeststellung). Sollte Ihr Kind keinen Kindergarten besuchen, so findet diese Testung in der Schule statt.
Wird bei der Testdurchführung deutlich, dass das Kind in seinen Deutschkenntnissen noch nicht ausreichend gefestigt ist, wird es nach den Sommerferien zu Sprachfördermaßnahmen in den Kindergärten verpflichtet. Bei Kindern, die keinen Kindergarten besuchen, finden die Sprachfördermaßnahmen in der Schule statt.
„Kann-Kinder“ nehmen an dem Sprachfeststellungsverfahren nicht teil.
Sollten Sie die o. g. Termine nicht wahrnehmen können, setzen Sie sich bitte telefonisch oder per Mail mit dem Schulsekretariat in Verbindung.
Freundliche Grüße
gez.
S. Schwarz, Rektorin

Schulanmeldung für Schuljahr 2021/22
Info_Schulanmedetermine_202003.pdf
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