Krankheit

 

Kann ein Kind wegen Kankheit nicht am Unterricht teilnehmen, so sollte morgens ein anderes Kind aus der Klasse informiert werden, damit dieses dann die Nachricht an die Lehrkraft weiterleitet. Sie können auch eine entsprechende Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.

Eine schriftliche Entschuldigung ist dann nicht mehr notwendig.

 

Unser Sekretariat ist erst ab 8.00 Uhr besetzt.

 

 

Beurlaubung vor und nach den Ferien

 

Abwesenheiten vor und nach den Ferien, z.B. wegen einer geplanten Urlaubsreise, dürfen nur in Härtefällen genehmigt werden. Günstige Urlaubstarife zählen nicht dazu!

Entsprechende Anträge sind schriftlich, mit Begründung rechtzeitig vor der Buchung bei der Schulleitung zu stellen.

 

Unentschuldigte Fehlzeiten können zu rechtlichen Konsequenzen führen und werden im Zeugnis vermerkt.